Antrag auf Stufenlaufzeitverkürzung
Liebe Kolleginnen,
auch in diesem Jahr können Sie über Ihren Vorgesetzten einen Antrag auf Stufenlaufzeitverkürzung beantragen. Das heisst, dass die Laufzeit der Gehaltsstufe, in der Sie sich im Moment befinden, unter bestimmten Bedingungen verkürzt werden kann.
Die Personalabteilung nennt dafür folgende Voraussetzungen:
- Der/die tarifliche ArbeitnehmerIn befindet sich bereits mindestens in Stufe 3 (oder höher)
- Die Hälfte der jeweiligen Stufenlaufzeit ist bereits verstrichen
- Die gesamte Leistung ist „erheblich überdurchschnittlich“, wobei sich die Leistungsbewertung auf den Zeitraum der aktuellen Stufe beziehen muss
- Es muss ein Engagement des/der Angestellten vorhanden sein, das über die dauerhaft zugewiesenen „normalen“ Dienstaufgaben hinausgeht, z.B. die Übernahme von Sonderaufgaben
- Die weitere Entwicklungsprognose der/des Beschäftigten ist positiv.
Leider ist diese Antragstellung für Kolleginnen, die sich bereits in der Endstufe befinden, nicht möglich.
Vereinbaren Sie doch gleich morgen ein Gespräch mit Ihrem/Ihrer Vorgesetzten.