Biologische Sicherheit
Welche Vorschriften muss ich beachten?
Der Umgang mit biologischen Agenzien unterliegt generell den Regelungen der Biostoffverordnung.
Handelt es sich dabei um:
- humanpathogene Organismen, so ist zusätzlich eine Erlaubnis nach §44 des Infektionsschutzgesetzesnötig,
- bei tierpathogenen Organismen nach §2 der Tierseuchenerreger-Verordnung
- und bei pflanzenpathogenen Organismen ggf. eine Genehmigung nach §14a der Pflanzenbeschauverordnung. Informationen dazu und zu zusätzlichen empfohlenen Vorsichtsmaßnahmen bietet das Julius-Kühn-Institut, Bundesforschungsinstitut für Kulturpflanzen.
Sollen Organismen gentechnisch verändert werden oder sollen gentechnisch veränderte Organismen beschafft werden, so ist das Gentechnik-Recht zu beachten.
Wo bekomme ich Hilfe und weitere Informationen?
Bitte wenden Sie sich diesbezüglich an den Beauftragten für die Biologische Sicherheit, der Sie bei der Einhaltung und Umsetzung der Vorschriften und ggf. dem Beantragen einer Erlaubnis unterstützt.