Hörsäle und Seminarräume
Information für Hochschullehrer / -lehrerinnen und Dozenten und Dozentinnen
Mit der Überlassung des Seminarraumes bzw. Hörsaales wird ein Dozent gleichzeitig Veranstaltungsleiter*in.
Daraus ergeben sich folgende Pflichten:
- Ständige Anwesenheit oder nachvollziehbare Verantwortungsdelegation,
- Einhaltung der für den Raum maximal zugelassenen Personenzahl.
Bitte prüfen Sie vor der Veranstaltung:
- wie Sie im Gefahrfall über zwei voneinander unabhängige Fluchtwege (1. und 2. Rettungsweg) zum Sammelplatz gelangen können,
- ob die Fluchtwege im Raum / im Gebäude frei sind (z. B. wegen Bauarbeiten nicht nutzbar, Tische),
- ob alle Türen im Verlauf der Fluchtwege unverschlossen sind,
- wo sich der / die nächste/n Feuerlöscher befinden und ob Sie spezielle Löscher (z. B. beim Umgang mit brennbaren Flüssigkeiten) benötigen,
- wie die Feuerlöscher zu bedienen sind.
Maßnahmen die im Gefahrfall zu veranlassen sind:
- Veranlassung der Räumung im Gefahrfall, bzw. Räumungsaufforderung von Dritter Seite (Alarmgeber, Feuerwehr, FM / Hausverwaltung, Sicherheitsingenieur) unverzüglich befolgen.
- Bekanntgabe des Sammelplatzes.
- Feststellung der Vollzähligkeit am Sammelplatz.
- Überwachung der Räumung (an Gehbehinderte, z. B. Rollstuhlfahrer denken).
- Anforderung von Rettungssanitäter*in bzw. Ersthelfern.
- In Versammlungsstätten muss ein Ausfall der Sicherheitsbeleuchtung (oder anderer wichtiger Sicherheitseinrichtungen) den Abbruch der Veranstaltung zur Folge haben.
- Meldung von Mängeln oder besonderen Vorkommnissen an Leitwarte (und Rektorat).
- Bereithalten für Fragen von Rettungseinsatzkräften.
Weitere Hinweise / Empfehlungen:
- eine Ausbildung zum Ersthelfer (Info Frau Susann Richter, Tel.: 3764)
- eine Teilnahme an einer praktischen Löschübung (Info Herr Hellstern Tel.: 3033