Prüfpflichtige Einrichtungen
Was sind prüfpflichtige Anlagen?
Dies sind Anlagen, die aufgrund ihrer Bauart oder ihres Gefährdungspotentials regelmäßig auf ihre Sicherheit geprüft werden müssen. Druckgasbehälter müssen dauerhaft dicht sein und dürfen keine Risse bekommen. Störstrahler müssen abgeschirmt sein, damit Strahlung nicht unkontrolliert austreten kann.
Bei technischen Prüfungen werden die sicherheitstechnisch Merkmale einer Anlage auf Vorhandensein, Zustand, und ggf. Funktion am Objekt selbst mit geeigneten Verfahren zu prüfen.
Daneben darf die ordnungstechnische Prüfung nicht außer Acht gelassen werden. Dazu zählt z.B. die ordnungsgemäße Dokumentation, Bauartzulassungen und die Einhaltung behördlicher Auflagen.
In den meisten Fällen wird diese Prüfung durch externe Spezialisten der Behörden (Regierungspräsidium) oder des TÜV durchgeführt.
- Übersicht über die wichtigsten prüfpflichtigen Anlagen und Betriebsmittel (Herausgeber: Landesunfallkasse Freie und Hansestadt Hamburg) (PDF, 415 KB)
- Übersicht über die zu prüfenden Anlagen und Arbeitsmittel in experimentellen Arbeitsbereichen/Labore (DOC, 107 KB)
- Prüfungen im Labor - Ergänzung zu Abschnitt 7 „Prüfungen” der Laborrichtlinien „Sicheres Arbeiten in Laboratorien – Grundlagen und Handlungshilfen“ (DGUV Information 213-850)
- Leiternprüfblatt (DOC, 86 KB)
- MB: Prüfungen von Arbeitsmitteln (PDF, 33 KB)