Mutterschutz
Ungeborenes Leben, Neugeborene sowie Schwangere und stillende Mütter stehen unter einem besonderen Schutz.
Die Universität Konstanz hat als Arbeitgeberin die Pflicht, für diesen Schutz zu sorgen. Es kann unter Umständen erforderlich sein, dass Schwangere und stillende Mütter bestimmte Tätigkeiten an ihrem Arbeitsplatz nicht mehr oder nur eingeschränkt ausüben dürfen.
Ob dies so ist, wird durch die sogenannte Gefährdungsbeurteilung ermittelt, die vom Vorgesetzten erstellt wurde. Eventuelle Schutzmaßnahmen können aber erst dann greifen, wenn eine Schwangerschaft bekannt ist.
Es liegt natürlich im Ermessen der Mitarbeiterin, wem und zu welchem Zeitpunkt sie ihre Schwangerschaft mitteilt. Wir empfehlen jedoch dringend, dies so früh wie möglich dem Vorgesetzten oder der Personalabteilung zu melden, damit Risiken für die Schwangere und das ungeborene oder neugeborene Kind möglichst ausgeschlossen werden können.
Hier stellen wir Informationsmaterial zum Meldeprozess und zur Erstellung einer Gefährdungebeurteilung zusammen und bitten Schwangere und stillende Mütter sowie deren Vorgesetzte, sich mit dem Material vertraut zu machen.
Mutterschutz im Detail...
Wichtige Hinweise des Regierungspräsidiums Baden-Württemberg zum Mutterschutz im Zusammenhang mit SARS CoV-2
Wissenswertes zum Mutterschutz
Sehr, sehr, ... wirklich sehr viele Informationen
Mutterschutz im naturwissenschaftlich-technischen Bereich
Werkstätten und Labore