Von der Diagnose zur Brille
Die Vorgehensweise Schritt für Schritt
Die Diagnose
Irgendwann ist es soweit: Die Arbeit am Monitor strengt an, Sie reiben sich ständig die Augen, vielleicht kommt Kopfweh dazu und das, obwohl Sie gestern gar nicht lange um die Häuser gezogen sind.
Die Sehkraft ist schwächer geworden und möglicherweise brauchen Sie eine Sehhilfe. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, Ihnen in einem gewissen Rahmen eine Brille zur Verfügung zu stellen, sofern diese die Arbeit am Bildschirm erfordert. Das heißt, er bezahlt die Brille. Die Notwendigkeit muss aber zuvor durch einen Arzt / eine Ärztin festgestellt werden.
Die Vorgehensweise ist prinzipiell im Rahmenvertrag zwischen dem Ministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie, Frauen und Senioren Baden-Württemberg und dem Südwestdeutschen Augenoptiker - Verband geregelt. Leider ist nicht klar, welcher Optiker gerade zu dem Verband gehört. Die Zusammensetzung ändert sich gelegentlich. Fragen Sie deshalb beim Optiker unbedingt vorher nach!
Sie müssen diesen Vertrag nicht auswendig lernen, aber er enthält wichtige Hinweise. Es schadet also nichts, mal reinzusehen, vor allem im Zusammenhang mit den erstattungsfähigen Kosten.
Aber der Reihe nach - und gehen Sie bitte idealerweise so wie nachfolgend vorgeschlagen vor, um Überraschungen zu vermeiden:
Wichtige Hinweise vorab
- Je besser Sie sich auf den unten geschilderten Ablauf vorbereiten, desto reibungsloser kommen Sie zu Ihrer Brille und zu Ihrem Geld.
- Werfen Sie einen Blick in den Rahmenvertrag: Er enthält wichtige Hinweise in welcher Höhe Kosten für Ihre Brille erstattet werden. Falls Sie z.B. ein höherwertiges Designermodell wünschen, ist dies zwar möglich, aber die Mehrkosten müssen Sie selbst tragen.
- Ist eine Sonderanfertigung nötig, die den Rahmen sprengt, kann dies unter Umständen genehmigt werden. Die Entscheidung trifft aber der Arbeitgeber.
- Lassen Sie Untersuchungen dokumentieren und unterzeichnen.
- Drucken Sie die Preisliste (Anlage 1 zum Rahmenvertrag) und das Bestellformular aus.
Wichtig!
Laut Bildschirmarbeitsplatzverordnung (BildscharbV) haben Sie nur dann Anspruch auf Kostenübernahme durch den Arbeitgeber für eine spezielle Bildschirmarbeitsplatzbrille, wenn Sie bereits Brillenträger*in sind!
Schritt 1
Sie haben Beschwerden festgestellt - auf zur Betriebsärztin
Bitte vereinbaren Sie einen Termin mit der Betriebsärztin und nehmen Sie das "Bestellformular für Bildschirmarbeitsplatzbrillen" bereits zum Termin mit. Das Formular finden Sie im Downloadbereich dieser Seite. Falls Sie bereits eine Sehhilfe verwenden, bringen Sie diese ebenfalls zum Sehtest mit!
Die Betriebsärztin wird mit Ihnen einen Sehtest durchführen und die Notwendigkeit einer Brille feststellen. Sollte sich herausstellen, dass weitere Untersuchungen durch einen Augenarzt nötig sind, wird sie das im Formular vermerken. Bitte folgen Sie dieser Empfehlung und vereinbaren einen Termin.
Schritt 1a
Augenarzt
Der Augenarzt / die Ärztin wird nochmals einen Sehtest durchführen und ggf. weitere Diagnostik anwenden um festzustellen, ob neben einer eher üblichen Sehschwäche wie Weitsichtigkeit / Kurzsichtigkeit Erkrankungen der Augen vorliegen könnten. Es kann auch bereits festgestellt werden, welche Art Gläser für sie am besten geeignet sind.
Bitte nehmen Sie das von der Betriebsärztin bereits teilweise ausgefüllte Bestellformular mit. Der Augenarzt / die Ärztin muss den 2. Abschnitt ausfüllen und am besten den Stempel am rechten Rand neben dem Abschnitt anbringen.
Schritt 2
Optiker
Als nächstes gehen Sie zum Optiker - und zwar zu einem Optiker, der Vertragspartner im Rahmenvertrag ist. Falls Sie dies nicht wissen, fragen Sie den Optiker unbedingt bevor Sie einen Auftrag erteilen! Falls Sie zu einem anderen Optiker gehen oder der Optiker nicht im Verbund ist, kann die Erstattung der Zuzahlung durch den Arbeitgeber kompliziert oder sogar abgelehnt werden.
Sie müssen dennoch davon ausgehen, dass nicht alle Mitarbeiter*innen des Optikers über den Inhalt des Rahmenvertages und die Leistungen laut Preisliste des Rahmenvertrages Bescheid wissen. Nehmen Sie deshalb außer dem Bestellformular auch eine Kopie der Preisliste mit und informieren Sie den Optiker über die Bedingungen, unter denen Ihnen die Kosten erstattet werden.
Möglicherweise führt der Optiker nochmals einen Sehtest durch, diesmal aber um die für Sie geeigneten Gläser zu finden. Wählen Sie dann eine für Sie passende Brille und lassen Sie sich zur Sicherheit einen kostenlosen Kostenvoranschlag geben. Sie können auch sofort bestellen, wenn die Kosten bereits feststehen und sich innerhalb des erstattungsfähigen Rahmens laut Preisliste bewegen. Liegen die Kosten wegen einer Spezialanfertigung darüber, bestellen Sie bitte noch nicht und lassen die Kostenübernahme erst prüfen.
Schritt 2a
Übernahme der Kosten prüfen lassen
Sollten Zweifel bestehen, ob die gesamten Kosten erstattungsfähig sind oder übersteigen die Kosten laut Voranschlag den Rahmen, sollte bzw. muss die Übernahme geprüft werden. Dies ist zu Ihrer Sicherheit, damit nicht später hohe Kosten an Ihnen hängen bleiben.
Wenden Sie sich mit dem Kostenvoranschlag an Frau Steckenreiter (siehe Kontaktbox am rechten Rand). Sie wird Ihnen sagen können, ob die Kosten voll oder nur teilweise erstattet werden. So erleben Sie keine unangenehme Überraschung.
Schritt 3
Die Bestellung
Falls alles in Ordnung ist, können Sie nun die Brille bestellen. Falls nicht kann noch nachgebessert werden.
Sie müssen leider beim Kauf der Brille in Vorleistung treten und die Rechnung erstmal aus eigener Tasche bezahlen. Selbstverständlich heben Sie die Rechnung gut auf, denn sonst ist eine Erstattung nicht mehr möglich.
Schritt 4
Rechnung einreichen
Wenden Sie sich mit der Rechnung (Original) und mit dem Bestellformular (wieder) an Frau Steckenreiter.
Achten Sie bitte darauf, dass das Bestellformular vollständig ausgefüllt ist - also mindestens von Betriebsärztin und Optiker. Optional bzw. laut Empfehlung durch die Betriebsärztin auch vom Augenarzt.
Geben Sie auch Ihre Bankverbindung an, damit die Erstattung auch schnell und reibungslos auf Ihrem Konto ankommt.
Je besser die Dokumente ausgefüllt sind, desto weniger Rückfragen sind nötig und desto schneller bekommen Sie Ihr Geld wieder.
Für Sie ist nun nichts weiter zu veranlassen.