Gestattung der Nutzung von Universitätseinrichtungen


Information zur Vereinbarung über die Gestattung der Nutzung von Universitätseinrichtungen durch Gastwissenschaftler/-innen

Information zur Vereinbarung über die Gestattung der Nutzung von Universitätseinrichtungen durch Gastwissenschaftler/-innen
Gastwissenschaftlerin oder Gastwissenschaftler sind nach dem Verständnis der Universität Konstanz Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, die sich auf Einladung der Universität nur vorübergehend oder gastweise zu ihrer persönlichen Weiterqualifikation aufhalten, ohne Mitglied der Universität im Sinne von § 9 Landeshochschulgesetz (LHG) zu sein. Hierzu zählen insbesondere Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, deren Aufenthalt hauptsächlich durch ihre Heimatsinstitution oder ein Stipendium von einer außenstehenden Institution finanziert wird.
Keine Gastwissenschaftlerinnen oder Gastwissenschaftler in diesem Sinne sind Personen, die an der Universität Konstanz als Promovierende angenommen sind. Diese Personen haben bereits über die Immatrikulation als Promovierende den Status als Mitglied an der Universität und die damit verbundenen mitgliedschaftlichen Rechte und Pflichten, z. B. Nutzungsberechtigungen. Einen Gestattungsvertrag bedarf es in diesen Fällen nicht.
Bitte beachten Sie zudem, dass der Gast weder die Aufgabe eine*r Gastprofessor*in noch die einer Professurvertretung oder eine*r Akademischen Beschäftigten wahrnehmen darf. Hierfür wäre ein Arbeits- oder Dienstvertrag Voraussetzung, der im üblichen Verfahren ausschließlich durch die Personalabteilung abgeschlossen werden darf.
Die Voraussetzung für den Forschungsaufenthalt als Gastwissenschaftlerin oder Gastwissenschaftler an der Universität Konstanz ist der Abschluss der Vereinbarung über die Gestattung der Nutzung von Universitätseinrichtungen auf Antrag einer Arbeitsgruppe. Dieser Antrag ist über den Fachbereich ans Justitiariat zu richten, das die Voraussetzungen für den Gastwissenschaftler/innen-Aufenthalt prüft und den Vertrag ausfertigt und zur Einholung der Unterschrift des Gastwissenschaftlers oder der Gastwissenschaftlerin zurücksendet an die antragstellende Arbeitsgruppe.

Das Antragsformular können Sie hier herunterladen.