Willkommen auf der Webseite des Justitiariats
Das Justitiariat bearbeitet die über die routinemäßige Gesetzesanwendung hinaus gehenden Rechtsangelegenheiten für die ganze Universität. Unter anderem prüft es die Anpassung und Neufassung von Studien- und Prüfungsordnungen sowie Zulassungssatzungen.
Zu den Aufgaben des Justitiariats gehört außerdem die Geltendmachung oder die Abwehr von Ersatzansprüchen gegen die Universität und ihre Mitglieder. Ferner ist es für Straf- und Bußgeldverfahren zuständig sowie für die Führung der Rechtstreitigkeiten der Universität.
Darüber hinaus ist der Justitiarin die Funktion einer Koordinatorin für die Arbeitssicherheit übertragen, welche sie in Vertretung des Kanzlers übernimmt.