Interne Revision
Die Interne Revision nimmt eine unabhängige Prüf- und Kontrollfunktion innerhalb der Universität wahr. Sie prüft und berät alle Bereiche der Universität, insbesondere im Hinblick auf Rechtmäßigkeit, Ordnungsmäßigkeit, Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit. Ziel ist es, das Verständnis für das Einhalten bestehender Regelsysteme zu fördern, künftige Revisionen optimiert zu durchlaufen und nachhaltig Mehrwerte zu schaffen.
Grundlage der Tätigkeit der Internen Revision ist die Geschäftsordnung der Internen Revision der Universität Konstanz.
Selbstverständnis
Die Interne Revision versteht sich als Dienstleister im Sinne einer internen Unternehmensberatung. Sie folgt dem Konzept einer kooperativen Revision, bei deren Arbeit nicht der Kontrollaspekt, sondern partnerschaftliche Diskussion mit den vielfältigen Bereichen der Universität im Vordergrund steht.
Aufgaben, insbesondere
- Verwaltungsprüfungen mit Nachschau
- Projektprüfungen im Drittmittelbereich incl. ggf. erforderlicher Prüfbescheinigungen (ohne EU-Audit-Zertifikate)
- Kassenaufsicht und Durchführung aller Kassenprüfungsaufgaben (Amtskasse, Geldannahmestellen, Handkassen)
- Koordination und Begleitung externer Prüfungen und Auswertung der Prüfungsfeststellungen.
- Hinweisgeberstelle nach Hinweisgeberschutzgesetz.
Die Prüfungen erfolgen auf der Grundlage des vom Kanzler genehmigten Jahresprüfplan.
Die Interne Revision dokumentiert ihre Tätigkeit in einem jährlichen Tätigkeitsbericht an das Rektorat der Universität.
Mitgliedschaften
Arbeitskreis Interne Revisionen Baden-Württemberg
Arbeitskreis Interne Revisionen deutschsprachiger Hochschulen