Einführung von § 2b UStG
Verlängerung der Übergangsfrist geplant
Der Bundestag hat am 2. Dezember 2022 eine Verlängerung der aktuell bestehenden Übergangsregelung des § 2b Umsatzsteuergesetz (UStG) als Teil des Jahressteuergesetzes 2022 beschlossen. Der § 2b UStG wird um weitere zwei Jahre verschoben, so dass eine zwingende Anwendung erst zum 1. Januar 2025 in Kraft treten wird und die Universität bis dahin das alte Umsatzsteuerrecht anwenden muss.
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