Servicestelle Steuer - Hochschulbesteuerung
Die Servicestelle Steuern hat die Aufgabe, Sie in steuerlichen Angelegenheiten und Problemen im Bereich der Hochschulbesteuerung zu unterstützen und hier eine korrekte Besteuerung zu gewährleisten.
Wo ist das Thema Steuern für die Universität wichtig?
Der hoheitliche Bereich und die Vermögensverwaltung (und damit der Großteil der Tätigkeit einer Universität) unterliegen nicht der Steuerpflicht. Nach den geltenden Steuergesetzen unterliegen die Universitäten (als juristische Personen des öffentlichen Rechts) allerdings mit ihren Betrieben gewerblicher Art (BgA) der Besteuerung.
Ein BgA entsteht dann, wenn ein unmittelbares Wettbewerbsverhältnis mit privatwirtschaftlichen Anbietern vorliegt. Steuerpflichtige Betriebe gewerblicher Art können beispielsweise sein:
- Zusammenarbeit mit der Industrie bei Forschungsaufgaben (Auftragsforschung)
- Vermarktung und Verwertung wissenschaftlicher Erkenntnisse (z.B. Materialprüfung, Gutachten, Vorträge gegen Entgelt)
- Übernahme von Verwaltungstätigkeiten gegen Entgelt (z.B. Projektträgerschaften)
- Sponsoring bzw. Werbung (z. B. bei von Fachbereichen organisierten Fachtagungen)
In welchen Bereichen ist das Thema Steuern außerdem relevant?
Weitere steuerrelevanten Fragen können z. B. sein:
- Besonderheiten bei Auslandsrechnungen (Stichworte: Innergemeinschaftliche Erwerbe, Reverse-Charge-Verfahren)
- Einschätzung von steuerfreien und steuerpflichtigen Dienstleistungen
- Steuerpflicht beim Verkauf von Geräten und Gerätekomponenten
- Steuerrechtliche Beurteilung von Personalgestellungen, Gastdozenten, Lehrbeauftragten
Für Fragen steht Ihnen als Ansprechpartnerin Sabina Josić (Tel.: -5394) zur Verfügung.