Bewilligungen des Landes
Allgemeines
Die vom Land bewilligten Mittel für Forschungsprojekte werden zusätzlich zu den regulären Haushaltsmitteln bereitgestellt und zählen damit zu den Drittmitteln der Universität.
Die Bewilligungen des Landes werden als Kassenanschläge bezeichnet, wobei unterschieden wird zwischen echten Kassenanschlägen, die in einem Fremdkapitel (z. B. des MWK oder des Finanzministeriums) bewirtschaftet werden und unechten Kassenanschlägen, bei denen die Mittel vom Fremdkapitel in das Kapitel der Universität (1414) übernommen und hier bewirtschaftet werden.
In beiden Fällen handelt es sich grundsätzlich um jährliche Mittel. Die Übertragung von Restmitteln ist im Fremdkapitel jedoch nur auf Antrag an das Ministerium und mit Begründung möglich. Im eigenen Kapitel 1414 entscheidet in der Regel die Universität über die Übertragung der Restmittel.
Die Mittel werden grundsätzlich an die Universität bewilligt und nicht an die Wissenschaftler/innen mit der Folge, dass auch der Schriftverkehr immer über die Universitätsverwaltung (Projektadministration) abzuwickeln ist. Sollten also Änderungen der Bewilligung notwendig werden (z. B. Projektverlängerung, Mittelumwidmung) oder Fragen zu klären sein, leiten wir Ihr Anliegen gerne weiter.
Projektbewirtschaftung
Nach Erhalt der Bewilligung weisen wir die Buchhaltung an, die Mittel für das laufende Kalenderjahr auf Ihrem Projektkonto bereitzustellen. Zur Information erhalten Sie eine Kopie der Buchungsanweisung und der Bewilligung.
Die Mittel können im Rahmen der Bewilligung im laufenden Kalenderjahr verausgabt werden. Sollte absehbar werden, dass die Mittel nicht rechtzeitig abfließen, informieren Sie bitte die Projektadministration über den voraussichtlichen Umfang und die Gründe für die Verzögerung. Wir teilen Ihnen (ggf. nach Rücksprache mit dem Geldgeber) mit, ob eine Übertragung in das nächste Haushaltsjahr möglich ist.
Zu Beginn des neuen Kalenderjahrs rufen wir wiederum die jährlichen Mittel ab und stellen sie auf Ihrem Projektkonto bereit. Außerdem erstellen wir den rechnerischen Verwendungsnachweis für das Vorjahr, sofern der Nachweis erforderlich ist.