Abwicklung der Projektpauschale des BMBF
Die aus Bundesmitteln gewährte Projektpauschale wird gemäß Rektoratsbeschluss hälftig zwischen Projektleitung und Universität aufgeteilt. Dies geschieht durch folgende Schritte:
1. Mittelabruf Projektpauschale
Bei jeder Zahlungsanforderung wird die Projektpauschale anteilig zu den benötigten Projektmitteln abgerufen.
2. Geldeingang
Bei Geldeingang wird die Projektpauschale mit den Projektmitteln auf dem Projektkonto vereinnahmt.
3. Umbuchung auf das Projektpauschale-Konto der Projektleitung und das zentrale Projektpauschale-Konto der Universität
Unmittelbar nach Geldeingang veranlasst die Projektadministration die Umbuchung der Projektpauschale jeweils hälftig
a) auf das persönliche Projektpauschale-Konto des Projektleiters/der Projektleiterin
(bei Titel 54781, Ausgabeart 0081) sowie
b) auf das zentrale Projektpauschale-Konto der Universität
(bei 54781/ 01980581/ 0081).
Die Belastung im Projektkonto wird als Ausgabe gebucht, die Gutschrift erfolgt dementsprechend in Form einer Ausgabenabsetzung. Um die Ausgabenabsetzung auf dem Projektpauschale-Konto getrennt von den übrigen Projektausgaben zu führen, wurde eine eigene
Ausgabeart „0081 Gutschrift Projektpauschale BMBF“
eingeführt. Diese Ausgabeart steht nur für die Gutschriften der Projektpauschale zur Verfügung.
Durch die Umbuchung werden die Mittel im Bund-Projekt verausgabt. Dies genügt um der Vorgabe des Bundes Rechnung zu tragen, wonach Bundesmittel innerhalb von 2 Monaten abfließen müssen. Tatsächlich stehen die Mittel auf den beiden Konten weiterhin und unbefristet zur Verfügung.
4. Wichtiger Hinweis zu den verfügbaren Projektmitteln
Im Projektkonto wird die Projektpauschale als reguläre Ausgabeart (Nr. 0865) geführt, d.h. es gibt einen Ansatz, Ausgaben und daraus resultierend auch „verfügbare Mittel“. Obwohl diese Mittel nicht für die eigentliche Projektarbeit zur Verfügung stehen, sind sie in der Summe der insgesamt im Projekt verfügbaren Mittel enthalten („verfügbare Bewilligung“). Um die Höhe der verfügbaren direkten Projektmittel festzustellen, ist Ausgabeart "0865 Projektpauschale" abzuziehen.
5. Projektabschluss
Die Projektpauschale richtet sich nach den tatsächlich bis Projektende verausgabten Mitteln. Bei der Rücküberweisung von evt. entstandenen Restmitteln ist auch die anteilige Projektpauschale zurück zu überweisen.