Stipendien

Stipendien dienen der Förderung der wissenschaftlichen Aus- und Fortbildung. Sie dürfen nicht zur Umgehung eines möglichen Arbeitsverhältnisses gewährt werden. Soweit der Gastaufenthalt eines Wissenschaftlers / einer Wissenschaftlerin der Weiterbildung dient, kann bei entsprechender Begründung ein Weiterbildungsstipendium mit bis zu drei Monaten gewährt werden.

Stipendien werden in der Regel steuerfrei (vgl. § 3 Nr. 44 EStG) ausbezahlt. Voraussetzung für die Gewährung der Steuerfreiheit gem. § 3 Nr. 44 EStG ist, dass das Aus- und Fortbildungsstipendium neben dem Ausbildungsbedarf (Sachmittel, usw.) nur die zur Bestreitung des Lebensunterhaltes notwendigen Kosten vergütet. Um den mit der Steuerfreiheit verfolgten Zweck sicherzustellen, darf der/die Stipendiat/in nicht zu einer wissenschaftlichen Gegenleistung oder zu einer Arbeitnehmertätigkeit verpflichtet werden.

Die Stipendiensätze in den Graduiertenkollegs der DFG sind als steuerfrei anerkannt und dienen als Grundlage für die Festsetzung von Höchstbeträgen:

Doktorandenstipendien Forschungsstipendien
Grundbetrag (gestaffelt nach Lebensalter) 1.000,-- bis 1.365,-- € 1.365,-- bis 1518,-- €
Sachkostenzuschuss 103,-- € 103,-- €
Insgesamt 1.103,-- bis 1.468,--€*
1.468,--  bis 1.621,--€*

Darüber können noch sonstige Zulagen (z. B. Kinderzulage, Auslandszuschlag) gewährt werden.

* Stand März 2009
(Die aktuellen Stipendiensätze der DFG finden Sie im Internet unter: http://www.dfg.de)

Das Stipendium begründet kein Arbeitsverhältnis und ist somit kein Entgelt im Sinne von § 14 Sozialgesetzbuch IV. Damit unterliegt es nicht der Sozialversicherungspflicht. Den Stipendiaten wird daher empfohlen, sich gegen Krankheit und Unfall selbst zu versichern.

Es besteht kein Versicherungsschutz für Sachschäden über die Universität Konstanz. Für verursachte Sachschäden hat der/die Stipendiat/in selbst aufzukommen. Es wird daher empfohlen, eine geeignete private Haftpflichtversicherung abzuschließen.

Aus welchen Mitteln können Stipendien gewährt werden?

Mittel der DFG

Die DFG fördert den wissenschaftlichen Nachwuchs in Form von Stipendien insbesondere aus den folgenden Programmen:

  • Graduiertenkollegs (Doktorandenstipendien, Qualifizierungs- und Postdoktorandenstipendien),
  • SFB´s mit integrierten Graduiertenkollegs
  • Emmy-Noether-Programm,
  • Forschungsstipendien im Ausland
  • Heisenberg-Programm

Dagegen schließt die DFG die Auszahlung von Stipendien aus DFG-Sachbeihilfen und SFB-Mitteln ausdrücklich aus.

Haushaltsmittel/Kassenanschläge

Die Zweckbestimmung des Haushaltsplanes sieht grundsätzlich keine Gewährung von Stipendien aus seinen Mitteln vor.

Ausnahme: Stipendien nach dem Landesgraduiertenförderungsgesetz/Promotionsprogramm „Quantitative Economics und Finance“.

Entsprechende Regelungen hat die Universität Konstanz durch die „Satzung der Universität Konstanz zur Durchführung des Landesgraduiertenförderungsgesetzes (LGFG)“ vom 09.03.2009 getroffen.

EU-Forschungsprojekte

Die Gewährung von Stipendien ist im Rahmen der jeweiligen Richtlinien zulässig. Zu beachten sind die individuellen Richtlinien der einzelnen Programme (z. B. nur Bezahlung von EU-Ausländern in Netzwerken usw.).

Individualstipendien werden gem. EU-Richtlinien ausbezahlt, sind aber nicht steuerfrei. Die Auszahlung und Besteuerung erfolgt deshalb direkt über das Landesamt für Besoldung und Versorgung, Fellbach.

Da in EU-Projekten Personalausgaben nur aufgrund von Arbeitszeitnachweisen als direkte Kosten abrechnungsfähig sind, müssen auch Stipendiaten Arbeitszeitnachweise führen. Als Sollzeit gilt die vergleichbare Arbeitszeit eines vollbeschäftigten Angestellten nach TV-L (z.Zt. 39,5 Stunden/ Woche).

Zuwendungen Dritter für Forschung oder Lehre

Die Gewährung von Stipendien in der beschriebenen Höhe ist maximal für einen Zeitraum von 24 Monaten (analog DFG-Regelung für Graduiertenkollegs) zulässig.

Wie wird die Gewährung eines Stipendiums beantragt?

Zur Gewährung eines Stipendiums bedarf es eines Antrages an die Projektadministratoren/innen. 

Bitte geben Sie an:

  • Forschungsgebiet des Stipendiaten
  • Zeitraum und Höhe des Stipendiums
  • Adresse, Familienstand, Nationalität und Bankverbindung des Stipendiaten

Bei der Antragstellung ist zu bestätigen, dass die persönliche Weiterbildung für den entsprechenden Bereich im Vordergrund steht.

Die Bezahlung erfolgt in der Regel monatlich.