Abrechnung der Reisekosten
Auch bei drittmittelfinanzierten Reisen ist der Antrag auf Genehmigung einer Reise ca. 14 Tage vor Reisebeginn an die Projektadministration zu stellen.
Die Abrechnung erfolgt nach Beendigung der Reise. Das entsprechende Formblatt (Reisekostenrechnung) ist vollständig auszufüllen und alle Angaben sind zu belegen. Die Abrechnung kann i. d. R. nur gegen Vorlage von Originalbelegen erfolgen. Erforderliche Erläuterungen zum Ablauf der Reise o.ä. sollten, wenn nötig, gesondert beigefügt werden. Ebenso ist die Benutzung eines Taxis immer zu begründen. Wenn eine Kostenerstattung, wenn auch nur teilweise, von Dritter Seite erfolgt ist (etwa vom Veranstalter eines Kongresses) bitten wir, dies anzugeben.
Bitte reichen Sie die Abrechnungsunterlagen vollständig in einem Vorgang ein.
Die Abrechnung der Forschungsreisen erfolgt über die Personalabteilung.
Es ist möglich vor Antritt der Reise einen Abschlag zu beantragen, der höchstens 80 % der veranschlagten Reise- und Aufenthaltskosten betragen kann. Bitte fügen Sie eine entsprechende Grob-Kalkulation bei.
Bitte beachten Sie, dass die Reisekostenerstattung innerhalb einer Ausschlussfrist von sechs Monaten nach Beendigung der Reise zu beantragen ist. Zu spät eingegangene Abrechnungen können nicht mehr vergütet werden.
Die Ausschlussfrist von sechs Monaten gilt auch für die Beantragung von Trennungsgeld, wobei die Frist mit Ablauf des Kalendermonats beginnt, für den das Trennungsgeld zusteht. Bei einem Antrag auf Umzugskostenvergütung beträgt die Ausschlussfrist nach wie vor ein Jahr