Ermittlung von Studienplätzen
Die Kapazitätsberechnung stellt die Lehrnachfrage dem Lehrangebot gegenüber
Im Rahmen der Kapazitätsberechnung wird die Anzahl der zur Verfügung stehenden Studienplätze im ersten Fachsemester eines Studienganges ermittelt. Sie wird jährlich zum Stichtag 1. Januar durchgeführt und ist Grundlage für die Beantragung von Zulassungsbeschränkungen in stark nachgefragten Studiengängen.
Dabei wird die Kapazität eines Studiengangs ermittelt, indem die Lehrnachfrage (Curricularwert) in den zugeordneten Studiengängen dem in der Lehreinheit vorhandenen Lehrangebot (Summe der Lehrverpflichtungen in Semesterwochenstunden) gegenübergestellt wird.
Der Curricularwert ist, neben dem aus Stellen und Mitteln zur Verfügung stehenden Lehrangebot, die zentrale Eingabegröße bei der Kapazitätsberechnung. Er bestimmt den in Deputatsstunden gemessenen Aufwand aller beteiligten Lehreinheiten, der für die Ausbildung einer/eines Studierenden in dem jeweiligen Studiengang erforderlich ist.
Während das Ministerium für das Staatsexamen die Curricularwerte als Normwert vorgibt, sind für die Bachelor- und Masterstudiengänge auf Basis der jeweiligen Prüfungsordnung die zugehörigen Curricularwerte selbst zu ermitteln. Dabei sind vorgegebene Bandbreiten einzuhalten. Jede Änderung der Prüfungsordnung erfordert eine Überarbeitung und Aktualisierung des Curricularwertes.
Die im Rahmen der Kapazitätsberechnung ermittelte Lehrnachfrage und das ermittelte Lehrangebot jeweils je Lehreinheit dient darüber hinaus der Ermittlung der jährlichen Auslastung der Universität Konstanz.