Jahresabschlusstermine nebst der Übertragungsregelungen 2024
Um die Planung des Mittelabflusses zu erleichtern, gibt die Abteilung Finanzen und Controlling die Jahresabschlusstermine nebst der vom Rektorat beschlossenen Übertragbarkeitsregelungen der verschiedenen Mittel je Titelgruppe bzw. Tittel bekannt..
Für Rückfragen stehen Ihnen die jeweiligen Sachbearbeiter*innen der Abteilung Finanzen und Controlling jederzeit gerne zur Verfügung.
Anwendung und Änderung der Mitteilungsverordnung (MV) ab dem 01.01.2025
Die Universität Konstanz ist gemäß der Mitteilungsverordnung verpflichtet, bestimmte Zahlungen an das Finanzamt zu melden.
Diese Meldepflicht betrifft alle Zahlungen mit „gehaltsähnlichem Charakter“ an Privatpersonen, also:
- Zahlungen an Zahlungsempfänger*innen, die nicht im Rahmen einer gewerblichen oder freiberuflichen Haupttätigkeit getätigt wurden.
- Zahlungen, die nicht auf ein Geschäftskonto eines/r Zahlungspartner*in/s erfolgen.
- Zahlungen, die keiner konkreten Gegenleistung zugeordnet werden können, wie beispielsweise Stipendien.
Für entsprechende Zahlungen im In- und Ausland müssen ab sofort neben den bisherigen Daten wie Name und Anschrift, zusätzlich die 11-stellige Steueridentifikationsnummer und das Geburtsdatum der Zahlungsempfänger*in an das Finanzamt mitgeteilt werden.
Alle Personen aus dem Ausland, die bisher keine Steueridentifikationsnummer haben, können diese mit dem Formular aus dem Download-Bereich beim Betriebsstättenfinanzamt beantragen. Hierfür muss unter Menüpunkt „Suchen“ bei Titel die Nummer 010250 eingetragen werden, dann erscheint das Formular „Antrag auf Vergabe einer steuerlichen Identifikationsnummer für nicht meldepflichtige Personen durch das Finanzamt“.
Zahlungen sind immer in vollem Umfang mitteilungspflichtig, unabhängig von etwaigen Steuerbefreiungen.
Bitte nutzen Sie für die Datenerhebung im Rahmen von Werk- und Honorarverträgen die angepassten neuen Vordrucke auf unserer Website.
Weitere Details zur Mitteilungsverordnung finden Sie in der hier zur Verfügung gestellten Veröffentlichung vom BMF.
Neue Numerik (Org-IDs) für alle Organisationseinheiten an der Universität
Am 14.10.2019 wurden die neuen 10-stelligen Nummern für alle Organisationseinheiten an der Universität – kurz Org-IDs – in den Ressourcensystemen der Universität eingespielt und gelten damit für alle Bereiche der Universität.
Wo finden Sie ihre neue Org-ID?
- Ihre neue Org-ID (Schlüsselnummer Ihrer Organisationseinheit) finden Sie im Auskunftssystem (QIS) der Abteilung Finanzen und Controlling.
- Über den unten stehenden Umrechner können Sie zudem einfach online Ihren neuen Schlüssel in Erfahrung bringen, um z. B. Formulare korrekt auszufüllen.